Ab dem 31.12.2011 müssen alle in Verkehr gebrachten Aufzugneuanlagen gemäß EN 81-1 und EN81-2 gegen unkontrollierte Fahrkorbbewegungen (UCM) bei geöffneten Türen in der Haltestelle
abgesichert sein. Dies ist durch den Einsatz geeigneter Komponenten durch den Aufzugbauer sicherzustellen.
Die Erfüllung der definierten Grenzwerte erscheint auf den ersten
Blick trivial. Erst bei genauerer Betrachtung wird die Komplexität, die sich für das Zusammenwirken der einzelnen Komponenten
ergibt, deutlich. Eine präzise Abstimmung der einzelnen Komponentenhersteller hinsichtlich der Schnittstellenkompatibilität ist
unerlässlich, damit der Aufzugbauer eine verläßliche Aussage zur
Konformität des Gesamtsystems schon während der Planungsphase einer Neuanlage treffen kann. Die Validierung zur Konformität
des Gesamtsystems zur Erfüllung der Grenzwerte der unkontrollierten Bewegung (UCM) hat schließlich durch empirische Ermittlung unter simulierten Worst-Case-Bedingungen zu erfolgen.
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